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AGB

Vorbemerkung

TopTrip by Roger Goetzendorff ("TopTrip") kauft Serviceleistungen und verkauft diese an Unternehmen zur Weiterveräußerung an deren Kunden. TopTrip ist nicht Pauschalreiseveranstalter gemäß § 651a ff BGB.

Die erbrachten Serviceleistungen ergeben sich aus dem Angebot auf der Website von TopTrip, www.toptrip.biz, und sind hauptsächlich An- und Verkauf von

  • VIP-Dienstleistungen an Flughäfen, wie VIP-Lounge-Benutzung, Meet&Assist, Dolmetschervermittlung
  • touristischen Leistungen, wie Hotelaufenthalte, Konferenzen und Events
  • Flugleistungen im Lear-Jet-Bereich

§1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten. Sie gelten für alle bestehenden und zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn TopTrip der Geltung schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn TopTrip in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Regelungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

§2 Anerkennung

Der Kunde erkennt mit Vertragsschluss diese AGB als verbindlich an. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

§3 Anfrage, Angebot, Buchung, Bestätigung, Rechnung und Voucher

  • Anfrage - Der Kunde erfragt ein Angebot. Die Anfrage kann formlos erfolgen.
  • Angebot - TopTrip erstellt ein Angebot, welches der Kunde annehmen kann. Dazu muss er TopTrip beauftragen. Das Angebot enthält alle nötigen Angaben für die mögliche Dienstleistung. Dies beinhaltet u.A.die einzelnen Leistungen, Preise, Durchführungsdaten und -Orte, soweit erforderlich, sowie bei Bedarf die Konditionen für Buchung, Zahlung und Storno. Siehe hierzu auch §5 Stornierung. Das Angebot wird dem Kunden via Email oder Telefax zugestellt.
  • Buchung - Die Beauftragung einer Serviceleistung muss via Email oder Telefax erfolgen. Die Buchung muss einen eindeutigen Bezug zum Angebot enthalten, dazu  empfiehlt sich bei Email die Reply-Funktion, bei Telefax die Rücksendung des Angebotes versehen mit Unterschrift zur Annahme.
  • Bestätigung - nach Bestätigung des Auftrages kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag. Die Bestätigung kann formlos erfolgen.
  • Rechnung - Im Anschluss an die Bestätigung wird dem Vertragspartner eine Rechnung zugestellt (Email oder Telefax). Die darin enthaltenen Angaben sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages. U.A. werden dort Zahlungsziele definiert.
  • Voucher - Wenn anwendbar werden dem Vertragspartner Voucher zur Verfügung gestellt, welche die Inanspruchnahme der Serviceleistung durch seine Kunden erleichtert.

§4 Bezahlung, Verzug

Bezahlung

Die Bezahlung kann durch Überweisung oder Kreditkarte erfolgen. Falls Kreditkarte benutzt wird, wird ein Aufschlag verlangt, welcher auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Die Bezahlung hat im Voraus zu erfolgen. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rechnungsbetrag rechtzeitig zum Zahlungsziel auf das ihm genannte Konto von TopTrip gebucht wird. Sollte der Betrag verspätet eintreffen, kann TopTrip das gesamte Leistungspaket oder Teile davon ohne weitere Rückfrage annullieren. Das Vertragsverhältnis ist davon unberührt, insofern kann der folgende Passus "Zahlungsverzug" Anwendung finden.

Eventuell anfallende Stornokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden ohne Abzug sofort fällig.

Zahlungsverzug

Werden die Zahlungsfristen, welche in der dem Auftraggeber zugestellten Rechnung ersichtlich sind, nicht eingehalten, wird der Vertrag am Tage nach Verstreichen der Frist unwirksam. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 3% (Privatkunden) bzw. 8% (gewerbliche Kunden) über dem von der Deutschen Bundesbank festgesetzten Basiszins fällig. 

§5 Stornierung

  1. Ein Storno ist gemäß der in der Rechnung genannten Bedingungen möglich. Die genannten Kosten werden sofort ohne Abzug fällig.
  2. Für komplexe Aufträge behält sich TopTrip vor, eine gesonderte Bearbeitungsgebühr für den Stornofall festzulegen. Auf diese Gebühr wird bei Zusendung der Rechnung besonders hingewiesen.

§6 Haftung

(a) Haftung von TopTrip

  1. TopTrip haftet nicht für nicht am Vertragsgegenstand selbst entstandene Schäden – aus welchen Rechtsgründen auch immer – insbesondere nicht wegen entgangenem Gewinns oder sonstigen Vermögensschäden.
  2. TopTrip haftet gegenüber Nicht-Kaufleuten
    • für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe und leitender Angestellter;
    • für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall aber beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
    • für Mängel, deren Abwesenheit TopTrip garantiert hat;
  3. TopTrip haftet gegenüber Kaufleuten
    • wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auch dann, wenn der Kunde wegen eines Fehlens einer garantierten Beschaffenheit Schadensersatz statt der Leistung begehrt;
    • für jede schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch immer beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  4. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser AGB sind diejenigen Absichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
  5. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

(b) Haftung des Vertragspartners

Der Vertragspartner von TopTrip haftet für vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen.

§7 Besondere Pflichten des Vertragspartners und seiner Endkunden

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle ihm mitgeteilten Informationen an seine Kunden weiterzuleiten. Dies gilt besonders für:

  • Meeting Points
  • Vorlage von Voucher
  • Notfallrufnummern 

Es wird auf die allgemeine Mitwirkungspflicht zur Mängelminderung hingewiesen.

Falls die Serviceleistung durch Nichtbeachtung der mitgeteilten Informationen nicht oder mangelhaft in Anspruch genommen werden kann, oder der Vertragspartner oder der Endkunde dadurch finanzielle Nachteile haben, übernimmt TopTrip keine Haftung dafür. Dies trifft u.A. in folgenden Fällen zu:

  • Der Endkunde erscheint nicht am angegeben Treffpunkt, und/oder zu einem wesentlich anderen Zeitpunkt als abgesprochen
  • Der Endkunde legt einen Voucher nicht vor und begleicht als Konsequenz die Rechnung - anders als abgesprochen - selbst
  • Der Endkunde bzw. der Vertragspartner verletzt seine Schadensminderungspflicht u.A. dadurch, dass er eine mitgeteilte Notrufnummer nicht benutzt und dadurch eine eventuell mögliche Mängelbeseitigung verhindert (Meetingpoint verpasst - Kunde verlässt die Örtlichkeit; Servicepartner wäre durch Telefonat in 1 Minute zur Stelle)

§8 Konkurrenzausschluss

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Kontaktdaten, welche TopTrip im Rahmen eines Auftrages übermittelt, in keinem Fall zur Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu diesen Kontakten zu verwenden, welche in Konkurrenz zur beauftragten Tätigkeit von TopTrip steht.
    Tritt dieser Fall ein, verfallen u.A. alle hinterlegten Sicherheitsleistungen. Weitere Regressansprüche werden unverzüglich von unserem Rechtsbeistand geprüft werden. U.A. behält sich TopTrip vor, diese Tatsache zu veröffentlichen und allen Geschäftspartnern kenntlich zu machen.
  2. TopTrip verpflichtet sich, die Informationen, welche der Vertragspartner im Rahmen eines Auftrages über deren Endkunden übermittelt, in keinem Fall zu einer Kontaktaufnahme zu benutzen, welche in Konkurrenz zu der Tätigkeit des Vertragspartners steht, für welche er TopTrip beauftragt hat.

§9 Änderungen

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet eine Regelung zu vereinbaren, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von TopTrip, gegenüber Kaufleuten ist dies ebenso der Erfüllungsort. TopTrip ist ihrerseits berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners Klage zu erheben.

Stand 30.07.2011